DGUV

Verfahrensweise zur Durchführung von Anzeigetests bei tragbaren Gaswarngeräten | Stand Juli 2020

Der DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr“ wurde vollständig überarbeitet und aktualisiert. Mit der Fassung Dezember 2021 wurde die Ausgabe vom Mai 2021 nachträglich korrigiert.

Die im vorliegenden DGUV Grundsatz 305-002 veröffentlichten Prüfgrundsätze sind das Ergebnis universeller Gefährdungsbeurteilungen für die im Einsatz und Übungsdienst der Feuerwehr üblicherweise verwendeten Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge und spiegeln somit den Stand der Technik wieder. Sie dienen der Unterstützung der Personen, die die Prüfungen durchführen sowie derjenigen, die für die Organisation der Prüfungen verantwortlich sind.