ASR A2.2 | Maßnahmen gegen Brände

Technische Regeln für Arbeitsstätten

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die
Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.

Inhalt

1 Zielstellung
2 Anwendungsbereich
3 Begriffsbestimmungen
4 Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln
5 Ausstattung für alle Arbeitsstätten
Ausstattung von Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung
Organisation des betrieblichen Brandschutzes
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen

Weiteres erfahren Sie in folgendem Merkblatt!

Über folgendne LINK können Sie die bisher veröffentlichten Regeln (ASR) und Erkenntnisse des ASTA als ansehen, drucken und herunterladen (PDF).

baua.de | Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin