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Die Auswahl des richtigen Feuerlöschers für Arbeitgeber
Mit einem Feuerlöscher kann ein Brand in seiner Entstehungsphase bereits erfolgreich bekämpft werden. Je früher ein Brand entdeckt, gemeldet und bekämpft wird, desto geringer ist der Schaden.
Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i.V.m § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Sie als Arbeitgeber eine fachkundig fundierte Gefährdungsbeurteilung durchführen. Wenn Sie diese Kenntnisse nicht haben, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Die Gefährdungsbeurteilung müssen Sie dokumentieren und regelmäßig nach dem Stand der Technik aktualisieren.
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