Fluorverbindungen in Feuerlöschern – Wann werden PFAS-freie Feuerlöscher Pflicht?
Fluorfrei mit der – PureNature Produktreihe von BAVARIA
Seit vielen Jahren kommen Fluorverbindungen, insbesondere Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), in Feuerlöschern zum Einsatz, vor allem in Schaumlöschern.
Ihre hohe Wirksamkeit macht sie zu einem beliebten Mittel zur Brandbekämpfung. Gleichzeitig bergen diese Verbindungen jedoch erhebliche Umweltprobleme:
Sie sind äußerst beständig, bauen sich in der Natur kaum ab und führen durch ihre Anreicherung in Böden und Gewässern zu langfristigen ökologischen Schäden.
Die angekündigte Gesetzesänderung – Verordnung (EU) 2025/1988 zum Verbot fluorhaltiger Feuerlöschschäumen wurde am 3. Oktober 2025 veröffentlicht.
Damit steht fest:
Fluorhaltige Löschmittel und Feuerlöscher dürfen mit bestimmten Übergangsfristen ab in Kraft treten der Verordnung nicht mehr verwendet werden – eine Umstellung ist somit Pflicht.
Hier die Übergangsfristen für Feuerlöscher kurz zusammengefasst:
• Inverkehrbringen PFAS-haltiger tragbarer Feuerlöscher bis 23. Oktober 2026
Ausgenommen:
alkoholbeständige Feuerlöschschäume in tragbaren Feuerlöschern bis 23. April 2027
• Verwendung bis 31. Dezember 2030 in tragbaren Feuerlöschern
Hier die Übergangsfristen für Feuerlöschschäume z.B. in Anlagen
• Ab dem 23. Oktober 2030 dürfen Feuerlöschschäume in einer gesamten PFAS Konzentration von mindestens 1 mg/l weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden
Ausgenommen:
gereinigte Ausrüstung 50 mg/l (gilt nicht für tragbare Feuerlöscher)
• Verwendung bis 23. April 2027 für Ausbildung/Prüfung Löschanlagen (wenn der Schaum aufgefangen werden kann). Öffentliche Feuerwehren und private Feuerwehren + der Ausnahme für Industriebrände Richtlinie 2012/18/EU
• Ausnahme bis 23. Oktober 2035: Betriebe, welche unter die Richtlinie 2012/18/EU fallen (ohne zivile Luftfahrt); Anlagen der Offshore, Erdöl- und Erdgasindustrie, militärische Schiffe, zivile Schiffe, wenn der Schaum vor dem 23. Oktober 2025 an Bord gebracht wurde.
Bedingungen:
1. Verwendung nur für Brandklasse B
2. Schaden für Umwelt und Menschen so weit als technisch und praktisch verringern
3. Trennung von PFAS Bestand und PFAS Abfällen
4. Managementplan mit folgendem Inhalt: Verwendungsbedingungen & Mengen, Lagerung, Reinigung & Wartung der Ausrüstung, Plan bei unabsichtlicher Freisetzung, Strategie für die Umstellung von PFAS-haltigen zu PFAS-freien Feuerlöschschäumen, Plan ist jährlich zu überprüfen & für die Behörden 15 Jahre aufzubewahren
• Ab dem 23. Oktober 2026 sind Feuerlöschschäume zu kennzeichnen (ohne tragbare Feuerlöscher) sowohl der Bestand als auch Abfälle:
“ACHTUNG: Enthält per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) mit einer Konzentration größer/gleich 1 mg/l für die Summe aller PFAS”
• Die bereits existierenden Beschränkungen für PFOS, PFOA, C9-C14 PFCA, PFHxA haben weiterhin Bestand.
Wir halten Sie zu allen Fristen und Anforderungen auf dem Laufenden – und stehen mit unseren fluorfreien PureNature-Produkten sowie fachkundiger Beratung bereit.
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