DGUV

Brennende Lithium-Ionen-Akkus stellen eine große und nicht berechenbare Gefahr dar. Brände von kleineren Lithium-Ionen-Akkus, z. B. aus Arbeitsmitteln wie Bohrschrauber, Laptop etc., sollten daher unter dem Gesichtspunkt der besonderen betrieblichen Gegebenheiten (siehe Ziffer 1.2 entsprechend der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“) nur von Brandschutzhelfern auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und den festgelegten Maßnahmen bekämpft werden.

Folgende Sicherheitshinweise sind beim Löschen brennender Lithium-Ionen-Akkus zu beachten, siehe PDF zum download!