BGI/GUV-I 8651 Sicherheit im Feuerwehrdienst

Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV-V C53) enthält grundsätzliche Bestimmungen zum  Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz im Feuerwehrdienst. § 15 der GUV-V C53  fordert: „Die Feuerwehrangehörigen sind im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von  Unfällen zu unterweisen.“